Prag, 30. September 2022 (PROTEXT) – Die Tschechische Zahnärztekammer (im Folgenden als Tschechische Zahnärztekammer bezeichnet) nimmt die Probleme wahr, die in einigen Bereichen bei der Übertragung von Patienten und Praxen bestehen. Es ist eine Sache der Krankenkassen, aber wir wollen so viel wie möglich helfen. Wir kümmern uns um Patienten, sie müssen die Pflege erhalten, die das Gesetz garantiert, oder Pflege muss anders definiert werden. Aber alles muss nach dem Gesetz geschehen.
Ebenso dürften Zahnärzte, die hauptsächlich Versicherte der Krankenkassen betreuen, keine wirtschaftlichen Probleme haben, die sie von eigenen Praxen im ganzen Land als Angestellte in Großpraxen in Großstädten führen. Last but not least sollten Patienten die Erstattung von Krankenkassen an andere Patienten für überdurchschnittliche Eingriffe (Keramikkronen, „Zahnspangen“ oder „weiße Füllungen“) nicht bezuschussen. Es ist an der Zeit, das „postkommunistische Gesundheitssystem“ (Fachbegriff) zu beenden und wie in Deutschland oder Österreich zu operieren. Unser Patient hat nichts Schlimmeres verdient.
Wir haben viele Monate an dem folgenden Material gearbeitet, aber wir veröffentlichen es erst jetzt nach den Wahlkämpfen, da wir versuchen, absolut politisch neutral zu sein.
Das folgende Material wurde von der Tschechischen Zahnärztekammer erstellt und von ihrem Vorstand genehmigt.
was schon passiert ist
– Zahlung hinzugefügt – Wesentliche Unterstützung für Aufzeichnungen und den Beginn der Beschreibung, wo Pflege vorhanden ist und wo sie fehlt
– Bonusprogramme der Krankenkassen – Stärkere Unterstützung bei der Anmeldung neuer Versicherter
– Erhöhung der Bezahlung für Schlüsseldienste – Bezahlte Pflege sollte nicht unrentabel sein, selbst für diejenigen Anbieter, die mit neuen Methoden arbeiten, die mehr Zeit und Ausrüstung beanspruchen. Die Zahl dieser Anbieter nimmt zu.
– Ausbildung unter Zahnärzten – wir bilden so viel wie möglich aus, auch im Bereich organisatorischer und rechtlicher Fragen (Betreuungspflicht, Verpflichtung des Leistungserbringers zur Erbringung vereinbarter Entgelte, Verpflichtung zur bevorzugten Entgeltversorgung etc.)
– Durchgreifen – Wir verfolgen Zahnärzte, die gegen bestehende Behandlungsaufnahmeregeln verstoßen (auch wenn wir der Meinung sind, dass sie nicht korrekt sind)
– CSK investiert massiv in die Patientenaufklärung. Karies und Parodontitis können mit der richtigen Hygiene verhindert werden. Damit stehen ČSK und seine Partner jedoch alleine da. Mehrere EU-Länder werden in absehbarer Zeit nahezu kariesfrei sein. Statt Prävention zahlt Tschechien absurd hohe Kosten für Abhilfe, heute meist aus der Tasche von Patienten, deren Grundversorgung andernorts „überdurchschnittlich“ ist.
was wir vorschlagen
1. Beschreiben und vor allem quantifizieren Sie das Problem
– ca. 82 % der VZP-Versicherten sind bei einem Anbieter im Bereich der Zahnheilkunde registriert (außergewöhnlich hohe Zahl in der Welt und Erfolg der tschechischen Zahnheilkunde)
– Wie viele Versicherte der restlichen ca. 18 % sind nicht bekannt
– Grundversorgung von außervertraglichen Anbietern erhalten,
– Sie sich längere Zeit im Ausland aufhalten,
– Sie haben kein Interesse an einer Anmeldung bei einem Zahnarzt,
– wissen nicht, dass sie bei einem Zahnarzt registriert werden könnten.
– Es ist notwendig, das Problem zu quantifizieren, da Maßnahmen basierend auf der Anzahl der von dem Problem betroffenen Versicherungsnehmer festgelegt werden müssen. Wenn die Anzahl der betroffenen Versicherungsnehmer nicht bekannt ist, kann die Situation nicht effektiv gelöst werden
Vorschlag:
– Einrichtung eines Webportals, bei dem sich Versicherungsnehmer bewerben würden, die einen Anbieter von Aufzeichnungen im Bereich Zahnmedizin suchen
– Das Portal würde in der Kopfsteuerzentrale prüfen, ob und bei wem der Versicherte gemeldet ist. Alle registrierten Versicherten werden an ihren Registrierungsanbieter verwiesen. Die Zahl der verbleibenden Versicherungsnehmer beziffert das Problem: Das werden Versicherungsnehmer sein, die ihren Zahnarzt gar nicht registrieren lassen
– alternativ: Befragung einer repräsentativen Bevölkerungsstichprobe, um herauszufinden, wie viele Versicherungsnehmer einen registrierten Anbieter im Bereich Zahnmedizin aufsuchen bzw. aus welchem Grund
– anschließend: Nutzen Sie das Webportal als Raum, in dem die Bedürfnisse der Patienten mit den Angeboten der Anbieter zusammentreffen können
2. Neudefinition der Aufnahme- und Registrierungsbedingungen des Versicherten
– Es gibt keine Definition der Grundversorgung, daher ist nicht klar, welchen Umfang die Verpflichtung des Leistungserbringers hat, der den Versicherten für die Grundversorgung aufnimmt
– keine Möglichkeit zur Beendigung der Versorgung bei längerer Nichtinanspruchnahme (Versorgungskapazität bleibt mit Versicherten ohne wirkliches Interesse an der Versorgung belegt)
– es besteht keine Möglichkeit, eine stationäre Aufnahme für einen bestimmten Zeitraum zu vereinbaren (z. B. bei Anbietern, die sich nur auf pädiatrische Patienten konzentrieren wollen)
– keine Möglichkeit der Beendigung der Behandlung bei rechtswidrigem Verhalten des Patienten
– all die oben genannten Probleme führen dazu, dass Zahnärzte zögern, Patienten für die Primärversorgung aufzunehmen. Das Bemühen, den Patienten zu schützen und eine dauerhafte Versorgung durch die unbefristete vertragliche Verpflichtung der Leistungserbringer zu gewährleisten, führt somit paradoxerweise dazu, dass Leistungserbringer
Sie versuchen mit allen Mitteln, die Pflege der Versicherten zu vermeiden, und die Patienten finden niemanden, der sich um sie kümmert
Vorschlag
– Primärversorgung definieren (auf der Ebene der Vereinbarung zwischen Anbietern und Kostenträgern, möglicherweise auch auf der Ebene des Gesetzes)
– die Rechtsvorschriften zur Beendigung der Pflege zu ändern, um die Willensautonomie der Beteiligten in der Vertragsbeziehung zwischen Leistungserbringer und Patient zu stärken
3. Überprüfen Sie die von der Krankenkasse übernommenen Leistungen und den Erstattungsbetrag
– Zahnärzte – Hochschulabsolventen bringen das Bewusstsein mit, dass bezahlte Pflege von Natur aus schäbig (oder sogar non lege artis) oder unrentabel ist, und sie vermeiden es. Sie wollen auf dem Niveau von 2022 arbeiten, was der Ethik der Ärzte in der Europäischen Union entspricht.
– Füllungen (Drohendes Verbot von Amalgam): Wodurch werden wir sie ersetzen? ČSK hat mit anderen Ländern gekämpft, um die Verwendung von Amalgam in der EU und in der Welt zu verbreiten, aber es dauert nicht ewig.
– Endodontie – „Reinigen“ von Wurzelkanälen – wird mit einem absurd geringen Betrag abgedeckt. Entfernen Sie sie aus der Pflege oder zahlen Sie gemäß dem Gesetz
– Der Anteil der Zahnmedizin an den Gesamtkosten der Krankenversicherung ist halb so hoch wie vor 30 Jahren. Die Zahnmedizin entwickelt sich jedoch genauso schnell wie andere Bereiche. Neue Methoden und die Verarbeitung neuer Materialien nehmen mehr Zeit in Anspruch, die Anforderungen der Wissenschaft an die Leistungserbringung steigen, aber die Zahlungen sinken relativ (im Vergleich zu anderen Bereichen) dauerhaft (sie wachsen deutlich langsamer als andere Bereiche). Die Situation ist so weit gegangen, dass Zahnärzte sich weigern, Verträge mit Krankenkassen abzuschließen, weil die gesetzlichen Krankenkassen nicht einmal ihre Kosten für bezahlte Behandlungen decken.
Vorschlag:
– eine umfassende Überprüfung der von der Krankenversicherung übernommenen Leistungen durchführen
– eine Neuberechnung der Erstattung für krankenkassenpflichtige Leistungen vornehmen und danach die Erstattungen so anpassen, dass sie die Kosten der Leistungserbringer decken und auch im Bereich der bezahlten Versorgung einen angemessenen Gewinn erzielen lassen
– Studierende der Zahnmedizin über das Wesen und die Regeln des öffentlichen Krankenversicherungssystems, die rechtlichen und ethischen Aspekte der Ausübung des Zahnarztberufs aufzuklären
4. Änderung der Vertragspolitik der Krankenkassen
– die Kapazität von Lieferanten ist nicht bekannt und kann nicht gemessen werden (Kapazitätsermittlung anhand sogenannter Arbeitszeiten ist nicht funktionstüchtig)
– Krankenkassen haben begrenzte Möglichkeiten, höhere Erstattungen dort anzubieten, wo die Nachfrage nach versicherten Leistungen das Angebot deutlich übersteigt
– Krankenkassen setzen die Leistungserbringungspflichten nicht konsequent durch
– Krankenkassen schließen Verträge mit neuen Anbietern auch dann ab, wenn ein Übergang oder eine Übernahme einer etablierten Praxis in Aussicht steht (Praxis auf der „grünen Wiese“ ist für die Krankenkasse und die Versicherten weniger vorteilhaft, da der neue Anbieter bestimmen kann seine Leistungsfähigkeit und lehnen andere Versicherte ab)
Vorschlag
– Änderungen im Rahmenvertrag für Leistungserbringer im Bereich der Zahnheilkunde (Kapazität definiert durch die Zahl der versicherten Personen, Verankerung vertraglicher Sanktionen für Leistungserbringer, die gegen Vertragspflichten verstoßen)
– Vereinheitlichung der Bonusmechanismen für alle Krankenkassen (Erhöhung der Erstattung in Orten mit Zahnärztemangel, Erhöhung der Gesamterstattung entsprechend der Zahl der registrierten Versicherten)
– Aufhebung der Regulierung der Preise von Leistungen und Produkten, die von der Krankenversicherung übernommen werden (die Regulierung hindert die Krankenkassen daran, die Zahlungen zu erhöhen, wenn das Leistungsangebot unterstützt werden muss)
– Priorisieren Sie den Übergang von Praktiken gegenüber der Einführung neuer
– spezialisierte Dienste sowohl de facto als auch vertraglich von der Primärversorgung zu trennen
Für die Tschechische Zahnärztekammer
Aufrichtig
Dok. Maryland Roman Smucler, CSc.
Tschechische Stomatologische Kammer
Präsident
Kontakt:
M.Sc. Veronika Dufkova
Pressesprecher der Tschechischen Republik
E-Mail: [email protected]
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