Das Ende des Studenten bedeutet das Ende einer Reihe von Vorteilen. Was tun in einem solchen Fall?
Es gibt mehrere Möglichkeiten. Während die Sozialversicherung nur zum Zeitpunkt des Gewinns gezahlt werden muss, ist die Zahlung der Krankenversicherung einfach unumgänglich. SZ Byznys gibt einen Überblick über die Möglichkeiten, die Absolventen nach dem Studium haben und welche Aufgaben auf sie zukommen.
Was lernen Sie aus dem Artikel?
Wie ist es bei…
… Fortsetzung des Studiums
- Dies ist der Fall, wenn Sie eine Bildungsstufe abschließen und zur nächsten weitergehen.
… Abschluss im Herbst
- Machst du deinen Abschluss oder machst im Herbst dein Staatsfinale? Der Studentenstatus bleibt bei Ihnen.
- Sie möchten Ihr Studium nicht mehr fortsetzen, sondern planen, ins Berufsleben einzusteigen? Kranken- und Sozialversicherung haben.
… Geschäft und Beschäftigung
- Was Sie bei der Arbeit im Zusammenhang mit Versicherungen erwartet.
… Arbeitsamt und OBZP-Status
- Sie setzen Ihr Studium nicht fort, haben aber noch keinen Job? Verschwenden Sie nicht unnötig Geld.
… Voraussichtlicher Abschluss
- Was ist, wenn Sie die Schule nicht beenden?
Abitur und weiterführendes Studium.
Die einfachste Situation ist für Studierende, die ihr Studium im Frühjahr beendet haben und auf einem höheren Niveau weitermachen.
Es gibt mehrere Möglichkeiten. B. Abitur und weiterführendes Studium an einer Universität oder Fachhochschule, ein Bachelor- und ein anschließender Master-Abschluss und dergleichen. In diesen Fällen haben Sie praktisch nichts zu tun. Du hast Studentenstatus und Sie müssen nicht für Gesundheit und Sozialversicherung bezahlen. Gleiches gilt, wenn Sie in einer Sprachschule weitermachen.
Das einzige, was Sie nicht vergessen sollten, ist die korrekte Registrierung.
Abitur oder Staatsexamen im September
Sie haben auch den Studentenstatus, wenn Sie Ihr Studium nicht vor September beenden. Wenn du dein Abitur nicht bestanden hast und zu einem Korrekturtermin musst, liegt dein Schülerstatus bei dir Bis 31. August. Es wird davon ausgegangen, dass sich der Student auf die Abschlussprüfung vorbereitet. Wenn Sie also in den Sommerferien nicht arbeiten oder nicht auf der Liste der Arbeitssuchenden stehen, wird die Versicherung für die Sommerferien rückwirkend nicht eingezogen.
Wenn du später aufs College gehst, ändert sich für dich nichts und du musst dich nicht mit sozialen oder gesundheitlichen Problemen auseinandersetzen. Ähnlich funktioniert es beim Abschluss. Beachten Sie jedoch, dass Sie nicht älter als 26 Jahre sein dürfen, um den Studentenstatus zu erhalten.
Anders ist die Situation, wenn Ihr Abschluss war verschoben, zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen. In diesem Fall bleibt der Studentenstatus erhalten bis zum Datum des Tests selbst.
Wer ist Student aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht
Ein Student ist eine Person, die sich ständig auf einen zukünftigen Beruf vorbereitet, jedoch höchstens bis 26 Jahre. Als solche Vorbereitungen gelten insbesondere:
- Lernen Einrichtungen der Sekundar-, Berufs- und Hochschulbildung in Tschechien in Vollzeitform (Sie können nicht gleichzeitig Ihre Versicherungsstufe erwerben oder Arbeitslosen- oder Umschulungsgeld beziehen.)
- Studium an Gymnasien oder Universitäten in im Ausland, eine Studie über ausländische Schulen oder in einem Hochschulstudiengang einer ausländischen Hochschule in der Tschechischen Republik studieren.
- Theoretische und praktische Berufsvorbereitung oder andere lukrative Aktivitäten für Menschen mit Behinderungen, in Übereinstimmung mit den Arbeitsvorschriften durchgeführt.
- Studium v Einjährige Fremdsprachenkurse mit Vollzeitunterricht. in Bildungseinrichtungen, die auf der Liste des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport aufgeführt sind (nur für Personen mit Sekundarschulbildung mit einer Studienabschlussprüfung, die die erste Studienabschlussprüfung im Kalenderjahr, in dem sie einen einjährigen Fremdsprachenkurs beginnen, erfolgreich bestanden haben).
Quelle: Sozialversicherungsbehörde der Tschechischen Republik
Abschluss ohne Fortsetzung
Sie haben Ihr Abitur oder Abitur erfolgreich bestanden und wollen Ihr Studium nicht fortsetzen? Dann zahlt auch der Staat für Sie. im Juli und August. Ab September interessieren Sie sich für Versicherungen.
Nach dem Hochschulabschluss ist die Zeit, in der Sie als Student gelten, kürzer. Konkret ist es einen Monat nach erfolgreichem Abschluss Staatsexamen (kein Abschluss).
Schulabschluss und Berufseinstieg
Sie haben Ihr Studium abgeschlossen und sich entschieden, zu arbeiten? Logischerweise verliert er seinen Status als Student. Sozial und Gesundheit für Sie vom Arbeitgeber bezahlt und Sie müssen sich um nichts kümmern.
Studium und Wirtschaft abgeschlossen
Eine andere Möglichkeit ist die Gründung eines eigenen Unternehmens. Mit dem Verlust des Studentenstatus können Sie keine Geschäfte mehr mit Nebengewinn betreiben, sondern nur noch für Hauptaktivität.
Dies bedeutet, dass Sie sofort nach der Gründung eines Unternehmens mit der Zahlung beginnen müssen. monatliche Mindestvorschüsse für beide Versicherungsarten. Zuvor ist es notwendig, ein Unternehmen zu gründen und sowohl die Krankenkasse als auch die Bezirkssozialversicherung zu informieren.
Eine Person ohne steuerpflichtiges Einkommen oder ein Arbeitsamt?
Sie haben keine Geschäftsidee und das Angebot auf dem Arbeitsmarkt hat Sie nicht angesprochen? Wenn du genau das suchst (und natürlich nicht mehr studierst), wird es dir passen Person ohne steuerpflichtiges Einkommen (OBZP).
Sie müssen sich innerhalb von acht Tagen nach Ablauf Ihres Studierendenstatus bei Ihrer Krankenkasse anmelden. Damit einher geht die Pflicht zur Krankenversicherung (13,5% des Mindestlohns), für 2021 ist es 2052 Kronen.
Wie kann man diese Zahlung vermeiden? Beim Arbeitsamt anmelden. Höchstwahrscheinlich erhalten Sie kein Arbeitslosengeld, da Sie in den letzten zwei Jahren mindestens 12 Monate sozialversichert gewesen sein müssten.
Aber Sie werden vermeiden, medizinische Kosten zu bezahlendie Sie regelmäßig als OBZP bezahlen müssten. Bringen Sie unbedingt Ihren Personalausweis und den Nachweis der abgeschlossenen Ausbildung zum Arbeitsamt mit.
Studium vorher abgeschlossen
Die letzte Möglichkeit besteht darin, die Schule abzubrechen oder von der Universität verwiesen zu werden. Auch in diesem Fall müssen Sie Ihre Krankenkasse innerhalb von acht Tagen informieren und ab dem Folgemonat Ihre Krankenversicherung bezahlen.
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