Die Deutschen sind aufgerufen, am 26. September den Bundestag, das Unterhaus ihres Parlaments, wiederherzustellen. Ein Votum, das über die Wahl des nächsten Regierungschefs und damit auch des Nachfolgers von Angela Merkel entscheidet. Allerdings ist das deutsche Wahlsystem etwas kompliziert. Das Wichtigste zuerst: Die Deutschen wählen ihre Kanzlerin nicht direkt. Sie wählen die Abgeordneten, den Bundestag. Und das tun sie alle vier Jahre.
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Zwei Möglichkeiten
Im Gegensatz zu anderen Ländern wie den USA ist jeder deutsche Staatsbürger ab dem 18. Lebensjahr automatisch wahlberechtigt.
60,4 Millionen Menschen werden bei den Wahlen am 26. September wählen können. Sie können per Post oder persönlich am Abstimmungstag abstimmen. Und wir müssen allein und ohne Einfluss wählen.
Der Wähler trifft zwei Wahlmöglichkeiten: Er gibt dem Kandidaten seine erste Stimme aus seinem Wahlkreis. Die Hälfte des Bundestages wird auf diese Weise mit einfacher Mehrheit gewählt. Mit dem zweiten Kästchen wählt der Wähler die politische Partei – nicht die Person. Diese Zweitstimme ist die wichtigste: Sie bestimmt die endgültige Zusammensetzung des Bundestages nach dem Verhältniswahlrecht. Um am Bundestag teilnehmen zu können, muss eine Partei in diesem zweiten Wahlgang mindestens 5 % der Stimmen erhalten.
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Gespräche danach
Am Wahltag zählen die Wahlleiter die Stimmzettel. Die ersten Schätzungen werden gegen 18.00 Uhr bekannt gegeben.
Sobald die Mitglieder gewählt sind, muss die führende Partei versuchen, mit einer oder zwei anderen Parteien eine Koalition zu bilden, um eine Mehrheit zu bilden. Gelingt ihm dies, werden die Abgeordneten endlich einen neuen Bundeskanzler oder einen neuen deutschen Bundeskanzler wählen.
Das deutsche Staatsoberhaupt wird also, wie schon gesagt, nicht direkt vom Volk gewählt, sondern von den Abgeordneten, die natürlich von den Wählern gewählt werden.
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