Die Behörden der baden-württembergischen Stadt Walldorf haben beschlossen, den Zutritt von Hauskatzen außerhalb der Stadt zu verbieten. Wenn Vormünder gegen das Gesetz verstoßen, müssen sie möglicherweise eine Geldstrafe in Höhe von BRL 2.860 zahlen.
Die Behörden ordneten an, dass im Rhein-Neckar-Kreis im Nordwesten Walldorfs lebenden Katzen die Freiheit bis Ende August verweigert werden soll. Ziel der Maßnahme ist es, eine Vogelart, die Feldlerche, vor dem Aussterben zu bewahren. Dieser Vogel wählt die Zeit zwischen Mai und August, um seine Nester zu bauen.
Lokale Politiker und Umweltschützer schlagen vor, dass Hauskatzen auf der Liste der Raubtiere der Lerche stehen, und glauben, dass das Halten im Haus der Art helfen kann, ihr Überleben zu sichern. Der Schritt verärgert jedoch einen örtlichen Tierschutzverein, der rechtliche Schritte gegen den Erlass einleiten will.
Das Gesetz gilt für alle, die eine Katze mit Auslauf in Süd-Walldorf haben. Wenn eine Katze wegläuft, muss der Besitzer sie einfangen.
Wenn der Vormund die Entscheidung nicht respektiert, muss er möglicherweise eine Geldstrafe zahlen. Laut der lokalen Nachrichten-Website Rhein-Neckar-Zeitung kann der Besitzer mit einer Geldstrafe von umgerechnet bis zu 261.000 Real belegt werden, wenn eine Katze eine von Walldorfs Lerchen tötet.
Der Lebensraum dieser Art ist vor allem in baden-württembergischen Regionen, wie den Gebieten zwischen den Landkreisen Karlsruhe und Mannheim, erfasst. Neben Walldorf gilt auch die Region um Waghäusel und Ketsch als Lebensraum für Feldlerchen.
Diese Art nistet gerne am Boden auf Baustellen in der Nähe von Wohngebieten, wo sie leichte Beute für kleine Raubtiere wie Katzen sind.
Außerdem behaupten die Behörden, dass ihre Küken in den ersten Wochen nicht fliegen können. Beim ersten Anzeichen von Gefahr neigen sie dazu, still auf dem Boden zu liegen, anstatt wegzulaufen, was sie zu leichten Zielen für Katzen macht.
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