Deutschland kündigte eine Zuteilung von 2 % an. BIP pro Jahr für Verteidigungszwecke und deren gesetzliche Konsolidierung. Die Regierung habe diesen Plan nun aufgegeben, berichtete die Website des RedaktionsNetzwerks Deutschland (RND) am Donnerstag. Es wurde schnell genehmigt.
Die Bundesregierung gibt ihren Plan auf, die 2 % gesetzlich zu verankern. Ziele für die Verteidigungsausgaben – gab der Regierungssprecher während der Pressekonferenz zu. So früher von der Regierung übernommen Der Entwurf zur Änderung des Finanzgesetzes wurde gestrichen.
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Das Auswärtige Amt lehnte die vom Verteidigungsministerium geforderte gesetzliche Definition mit der Begründung ab, dass der derzeitige Rechtsstand ausreichend sei. Zusätzlich Die gesetzliche Festlegung des genauen Prozentsatzes kann „problematisch“ sein, da sich die NATO-Verteidigungsspezifikationen ändern können – RND hat es herausgefunden.
Auf einer Pressekonferenz im Juli in Berlin bestätigte Bundeskanzler Olaf Scholz, dass die Regierung zwei Prozent des BIP für die Verteidigung ausgeben will. Langfristiges BIP laut NATO-Beschluss.
– Wir haben beschlossen, dass wir diese 2 Prozent für die Verteidigung ausgeben wollen. Im nächsten Jahr werden wir dies erstmals aus Haushaltsmitteln und dem Zielfonds erreichen können. Und ich wiederhole, was ich schon oft gesagt habe: Das werde auch bei Inanspruchnahme des Sondervermögens so bleiben, sagte Scholz damals.
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Derzeit erklärt die Regierung, dass sie weiterhin bei 2 % bleiben wird. das Ziel, beide ohne rechtliche Verpflichtung nach der Streichung des entsprechenden Teils aus dem Haushaltsmittelgesetz.
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