Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat die Partei Alternative für Deutschland (AfD) zu Recht als rechtsextremismusverdächtige Organisation anerkannt, urteilte das Oberverwaltungsgericht Münster.
Damit wies das Landverwaltungsgericht die Klage der rechtspopulistischen Gruppierung ab und bestätigte das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln aus dem Jahr 2022. ozDies bedeutet, dass die Spionageabwehr weiterhin nachrichtendienstliche Ressourcen zur Überwachung der AfD nutzen kann.
Das Urteil vom Montag ist nicht rechtskräftig und kurz nach seiner Bekanntgabe erklärte die AfD, sie werde von ihrem Recht Gebrauch machen, beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig Beschwerde einzulegen.
Der Fall liegt vor Gericht
Dem Münsteraner Gericht zufolge bestehe der begründete Verdacht, dass „die politischen Ziele zumindest eines erheblichen Teils der AfD darin bestehen, deutschen Staatsangehörigen mit Migrationshintergrund nur einen rechtlich minderwertigen Status zu gewähren“, was eine „inakzeptable Diskriminierung“ darstelle.
Im Berufungsverfahren vor dem Landgericht Münster ging es vor allem um die Frage ob die Spionageabwehr die gesamte Alternative für Deutschland korrekt als rechtsextremismusverdächtige Organisation eingestuft hat. Dabei ging es auch darum, ob der inzwischen aufgelöste AfD-Flügel als „anerkannte extremistische Bewegung“ und der unter Rechtsextremismus-Verdacht stehende Jugendflügel der Partei, die Junge Alternative, einzustufen ist.
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