Der deutsche Konzern verlor vor Gericht. Es geht um Rechtsextremismus

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat die Partei Alternative für Deutschland (AfD) zu Recht als rechtsextremismusverdächtige Organisation anerkannt, urteilte das Oberverwaltungsgericht Münster.

Damit wies das Landverwaltungsgericht die Klage der rechtspopulistischen Gruppierung ab und bestätigte das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln aus dem Jahr 2022. ozDies bedeutet, dass die Spionageabwehr weiterhin nachrichtendienstliche Ressourcen zur Überwachung der AfD nutzen kann.

Das Urteil vom Montag ist nicht rechtskräftig und kurz nach seiner Bekanntgabe erklärte die AfD, sie werde von ihrem Recht Gebrauch machen, beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig Beschwerde einzulegen.

Marlene Köhler

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