Deutsche Rente für Polen. Wichtige Informationen für Mitarbeiter

27.12.2023 19:05
– AKTUALISIEREN 24.01.2024 12:08

Nachrichten aus Deutschland: Deutsche Rente für Polen. Das Sozialversicherungs- und Rentensystem in Deutschland ist komplex. Insbesondere im Hinblick auf die Vergünstigungen für Ausländer gibt es häufig unbestätigte Gerüchte und Vorbehalte. Im Folgenden stellen wir zwei vor Wichtige Informationen für Ausländer, die in Deutschland arbeiten.
Überprüfen: Anhebung des Rentenalters im Jahr 2024. Millionen Menschen werden länger arbeiten

Deutsche Rente für Polen

Deutschland verzeichnete im vergangenen Jahr einen Rekordanstieg der Nettozuwanderung. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes waren die Hauptursache für dieses Phänomen Menschen, die die Ukraine um Schutz baten. Da die Einwanderung in Deutschland zunimmt, gibt es immer wieder Diskussionen über Leistungen. Beispielsweise gibt es in sozialen Netzwerken die Meinung, dass es einheimischen Rentnern schlechter geht als Bürgern anderer Länder. Dies ist jedoch völlig falsch. Hier sind die überprüften Fakten darüber Renten für Ausländer.

Erhalten Ausländer leichter eine Rente als Einheimische?

Die Antwort ist nein. Gleiches gilt sowohl für deutsche Staatsbürger als auch für in Deutschland lebende Ausländer. Nur wer regelmäßig Beiträge leistet, erhält im Alter Rentenversicherungsleistungen. Der Anspruch auf eine Rente entsteht in Deutschland in der Regel nach fünf Beitragsjahren (sog. Mindestversicherungszeit) und Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters. „Das gesetzliche Renteneintrittsalter variiert – je nach Rentenart – zwischen 63 und 67 Jahren“, informiert er. deutsche Rentenversicherung.
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Zählen die Jahre, die Sie in Ihrem Heimatland gearbeitet haben, auf Ihre deutsche Rente an?

Bei der Feststellung des Rentenanspruchs werden Versicherungszeiten berücksichtigt, die in den Ländern der Europäischen Union sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz erworben wurden. Darüber hinaus wurden zwischen der Bundesrepublik Deutschland und mehreren Ländern verschiedene Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen.

Bemerkenswert ist, dass Deutschland keine Sozialversicherungsabkommen mit Ländern außerhalb der Europäischen Union, wie beispielsweise der Ukraine, hat. Dies bedeutet, dass Versicherungszeiten, die beispielsweise in der Ukraine erworben wurden, bei der Berechnung der Mindestzeit für den Bezug einer Rente in Deutschland nicht berücksichtigt werden. Quelle: Tz.de, PolskiObserwator.de

Marlene Köhler

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