Deutschland bereitet ein strenges Verfahren gegen sie vor – ČT24 – Tschechisches Fernsehen

Die Bundesregierung bereitet ein schärferes Vorgehen gegen Eltern vor, die die Impfung ihrer Kinder verweigern. Nächste Woche wird das Parlament voraussichtlich einen Gesetzentwurf verabschieden, der Kindertagesstätten dazu zwingen soll, Eltern, die keinen Nachweis vorlegen, dass sie einen Arzt bezüglich der Impfung ihrer Kinder konsultiert haben, den Gesundheitsbehörden zu melden.

„Auf diese Weise erhalten die Gesundheitsämter die notwendigen Informationen, um mit den Eltern in Kontakt treten und sie beraten zu können“, teilte das Gesundheitsministerium mit.

In Deutschland ist es seit Mitte 2015 Pflicht, in Kitas ein Dokument vorzulegen, das belegt, dass Eltern einen Arzt zu den Impfungen ihrer Kinder konsultiert haben. Zögert der Elternteil, droht ihm laut Gesetz ein Bußgeld von bis zu 2.500 Euro (66.000 tschechische Kronen). Bisher konnten Kindergärten jedoch selbst entscheiden, ob sie Impfgegner den Behörden melden oder nicht.

Dr. Jilichová Nová: Es gibt wenige radikale Impfgegner, es gibt eine große Grauzone (Quelle: ČT24)

Deutschland ist nicht das einzige Land, das seine Haltung gegenüber Impfverweigerern von Eltern verschärft. Vor zwei Wochen hat Italien die Pflicht eingeführt, Schulkinder unter 16 Jahren mit zwölf Impfstoffen zu impfen. Laut Premierminister Paolo Gentiloni hat die Regierung beschlossen, den Schritt zu unternehmen, um gegen „pseudowissenschaftliche Theorien“ vorzugehen, die dazu geführt haben, dass die Impfrate der italienischen Bevölkerung deutlich gesunken ist. Kinder, die ab September nicht geimpft sind, können den Kindergarten nicht mehr besuchen. Eltern ungeimpfter Kinder im schulpflichtigen Alter müssen mit hohen Geldstrafen rechnen.

deutsche Straße

Der Bundesverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) fordert ähnliche Maßnahmen wie in Italien. Allerdings plant Berlin nach heutiger Aussage von Gesundheitsminister Hermann Gröhe noch keine so strenge Maßnahme wie Rom.

Deutschland hat in diesem Jahr bereits 410 Masernfälle registriert, also mehr als im gesamten Vorjahr. Eine 37-jährige Frau starb letzte Woche in Essen, Westdeutschland, an Masern. In Italien gab es dieses Jahr bereits 2.000 Fälle dieser viralen Infektionskrankheit, fast zehnmal mehr als im Jahr 2015.

Die Impfung mit dem Hexa-Impfstoff ist in der Tschechischen Republik mittlerweile obligatorisch und deckt Diphtherie, Tetanus, Keuchhusten, Polio, Typ-B-Gelbsucht und Krankheiten ab, die durch das Bakterium Haemophilus influenzae Typ B verursacht werden. Die obligatorische Impfung schützt vor Masern, Röteln und Mumps. .

Beispiel für Masern

Beispielsweise wird in der Tschechischen Republik seit den frühen 1960er und 1970er Jahren eine Impfung gegen Masern durchgeführt. Allerdings ist die Impfung von Kindern im entsprechenden Alter mit zwei Dosen des Impfstoffs in letzter Zeit zurückgegangen Jahre. Lag er 2012 noch bei 98,5 Prozent, lag er Ende 2015 bei 93,5 Prozent. Experten sagen, dass größere Epidemien auftreten können, wenn die Impfraten unter 95 Prozent fallen.

Im vergangenen Januar verteidigte das Verfassungsgericht Eltern aus Brünn, denen eine Geldstrafe auferlegt wurde, weil sie ihre Kinder nicht mit dem obligatorischen Hexa-Impfstoff geimpft hatten. Der Grund für die Verweigerung der Impfung kann nicht nur die Religion sein, die das Gericht bereits in der Vergangenheit anerkannt hat, sondern in Ausnahmefällen auch die Gewissensfreiheit im weiteren und säkularen Sinne.

  • In der Tschechischen Republik wurde 1920 eine obligatorische Pockenimpfung eingeführt (die Impfung wurde 1980 eingestellt). In der Tschechischen Republik besteht derzeit eine Impfpflicht gegen neun Krankheiten, von denen sechs (Diphtherie, Tetanus, Keuchhusten, Hepatitis B, Haemophilus influenzae und Polio) in der Hexa-Impfung und anschließend in einer lebenslangen Auffrischimpfung gegen Tetanus enthalten sind. Die anderen drei, Masern, Röteln und Mumps, sind im Dreifachimpfstoff enthalten. Auch gefährdete Kinder werden gegen Tuberkulose geimpft.
  • Das Verfassungsgericht hat wiederholt die Verankerung einer Impfpflicht im tschechischen Recht bestätigt. In der Tschechischen Republik sind zwischen 95 und 98 Prozent der Bevölkerung gegen die im Impfplan aufgeführten Krankheiten geimpft. Für die sogenannte Herdenimmunität ist es wichtig, dass der Anteil nicht unter 80 Prozent sinkt, da dies die Verbreitung von Bakterien und Viren in der Bevölkerung verstärken würde. Daher besteht für diejenigen, die geimpft wurden, aber keine Immunität entwickelt haben, und für diejenigen, die aufgrund einer chronischen Erkrankung nicht geimpft werden können, das Risiko, an der Krankheit zu erkranken.

Eckehard Steinmann

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