Jedes Jahr können Menschen ihr Geschlecht und ihren Namen ändern, Deutschland hat dies genehmigt

Ab dem 1. November dieses Jahres können die Menschen die entsprechenden Änderungen vornehmen, indem sie sich an die Zentrale melden. Die bisherige Verpflichtung zur Vorlage eines ärztlichen Attestes und diverser Gutachten zu diesen Zwecken entfällt, Fokus schreiben.

Allerdings sieht das neue Gesetz vor, dass Personen ab 14 Jahren ihren Namen und ihr Geschlecht auf dem Kennzeichen nur noch nach eigenem Ermessen bestimmen dürfen. Der Interessent muss die Änderung dem Register drei Monate im Voraus mitteilen, möglich wäre es einmal im Jahr. Dadurch sollen voreilige Entscheidungen vermieden werden. Die Gesamtzahl der Änderungen ist gesetzlich nicht begrenzt, beschreibt die Website bundestag.de.

Bei Minderjährigen unter 14 Jahren geben deren gesetzliche Vertreter, also in den meisten Fällen die Eltern, eine Änderungserklärung beim Standesamt ab. Wären die Eltern dagegen, bestehe das Kind aber auf die Änderung, würde das Familiengericht entscheiden.

Bisher müssen sich Menschen, die in Deutschland ihr Geschlecht ändern wollen, zwei psychologischen Untersuchungen unterziehen, für die sie rund zweitausend Euro bezahlen. Darin beantworten sie sehr intime Fragen (darunter zum Beispiel Masturbationsverhalten, Sexualpraktiken etc.). Nach geltendem Recht ist in Deutschland für eine offizielle Geschlechtsumwandlung kein chirurgischer Eingriff mehr erforderlich, wie dies beispielsweise in der Tschechischen Republik der Fall ist.

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Eckehard Steinmann

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