Oberster US-Gerichtshof lehnt Antrag von Bayer erneut im Herbizid-Fall ab – Globo Rural Magazine

Der Oberste Gerichtshof der USA hat am Montag ein weiteres Angebot der Bayer AG zur Beilegung eines Rechtsstreits abgelehnt, in dem behauptet wird, dass ihr Herbizid Roundup Krebs verursacht, da der deutsche Pharma- und Chemieriese versucht, Schäden in Milliardenhöhe zu vermeiden.

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Bayer (Foto: Reuters)

Die Richter lehnten eine Berufung von Bayer ab und bestätigten eine Entscheidung eines niedrigeren Gerichts, in der ein Urteil in Höhe von 87 Millionen US-Dollar bestätigt wurde, das in einem kalifornischen Prozess gegen Alberta und Alva Pilliod verhängt wurde, bei denen Krebs diagnostiziert wurde, nachdem sie Roundup mehr als drei Jahrzehnte lang versprüht hatten.

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Der Oberste Gerichtshof hat am 21. Juni eine Berufung von Bayer in einem anderen Fall als Roundup abgewiesen.

Bayer hat argumentiert, dass die Krebsbehauptungen über Roundup und seinen Wirkstoff Glyphosat der soliden Wissenschaft und der Zulassung des Produkts durch die US-Umweltschutzbehörde widersprechen.

Die Berufung von Bayer im Pilliod-Fall brachte eine zusätzliche Herausforderung mit sich, indem sie argumentierte, dass es gegen die Garantien für ordnungsgemäße Verfahren in der US-Verfassung verstoßen würde, Strafschadensersatz zu gewähren, der weit über den Schadensersatz hinausging.

Bei Alva und Alberta Pilliod wurde nach jahrzehntelanger Anwendung von Roundup ein Non-Hodgkin-Lymphom diagnostiziert, eine Art Lymphkrebs.

Bayer, das auch Aspirin, Yasmin-Pillen zur Empfängnisverhütung und andere Produkte herstellt, verlor drei Klagen, in denen Roundup-Benutzer jeweils mehrere zehn Millionen Dollar erhielten, während sie vier gewannen. Bayer hofft auf Erleichterungen auf den Obersten Gerichtshof mit konservativer Mehrheit, der als wirtschaftsfreundlich bekannt ist.

Bayer sagte in seinem März-Geschäftsbericht, dass es etwa 107.000 von insgesamt 138.000 Fällen beigelegt habe.

Eine der Hauptverteidigungen von Bayer in dem Rechtsstreit ist, dass die Behörde entschieden hat, dass Glyphosat nicht krebserregend ist und kein Risiko für die öffentliche Gesundheit darstellt.

Bayer sagte, es dürfe nicht dafür bestraft werden, ein Produkt zu vermarkten, das von der Behörde als sicher erachtet werde und auf dem die Behörde den Druck einer Krebswarnung nicht zulassen würde.

In den Klagen gegen Bayer heißt es, das Unternehmen hätte Kunden vor dem angeblichen Krebsrisiko warnen sollen.

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Helene Ebner

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