Streiktermine der Air-Europa-Piloten im Mai und Juni
Der Streik wurde in der letzten Maiwoche und den ersten Junitagen angekündigt. Wie SEPLA mitteilte, sind die betroffenen Tage wie folgt:
- 22., 23., 25., 26., 29. und 30. Mai
- 1. und 2. Juni
Welche Flughäfen sind betroffen?
Von diesem Streik bei Air Europa sind alle Flughäfen betroffen, an denen das Unternehmen seinen Sitz hat. Nämlich: Madrid, Barcelona, Palma de Mallorca, Bilbao, Valencia, Ibiza, Vigo, Acoruna, Alicante, Gran Canaria und Teneriffa. Dies wird sich auch auf die internationalen Flüge dieses Unternehmens auswirken, deren Ziel einer dieser Flughäfen ist.
Was tun, wenn ein Flug an Streiktagen geplant ist?
FACUA weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass im Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) vom April 2018 festgestellt wurde, dass ein Arbeitnehmerstreik nicht als Begriff „außergewöhnlicher Umstände“ gilt, der von der Zahlung von Beträgen ausschließt. Das Unternehmen kann die geforderte Entschädigung auch nicht verweigern.
Welche Rechte hat ein Passagier bei einem Umbuchungsflug?
Eine Änderung des Flugplans der Fluggesellschaft gilt als Flugannullierung und Umbuchung. In solchen Fällen gibt es in Regel 261 mehrere Rechte, die den Reisenden schützen. Das Unternehmen muss außerdem die Stornierung, den Grund dafür und die Rechte mitteilen, die gestrandeten Reisenden zugutekommen. Dieser Bericht deckt alle Fälle und Optionen ab.
Achten Sie genau auf die Ankündigungen der Fluggesellschaften
Zunächst sollten Sie den Informationen der Fluggesellschaft folgen und sich die möglichen Alternativen ansehen. Es ist auch interessant, die Stornierungsregeln für Unterkünfte und andere damit verbundene Produkte zu kennen, wenn es um eine kombinierte Reise geht. Sollte der Flug endgültig annulliert werden, erinnert FACUA die Nutzer daran, dass die europäische Verordnung 261/2004 eine Reihe von Entschädigungen im Falle einer Flugannullierung vorsieht. In Paragraf 7 der Verordnung heißt es: „Passagiere erhalten eine Entschädigung in Höhe von 250 Euro für Flüge bis 1.500 Kilometer, 400 Euro für innergemeinschaftliche Flüge über 1.500 Kilometer und für alle anderen von 1.500 bis 3.500 Kilometer und 600 Euro für andere Flüge.“ .
Aber seien Sie vorsichtig, denn es gibt Ausnahmen.
Bei einer Kündigungsfrist von zwei Wochen bzw. bei Angebot eines Alternativfluges bei einer Kündigungsfrist von sieben Tagen ist keine Entschädigung an die Fluggesellschaft zu zahlen. Das Unternehmen könnte diese Entschädigungen um 50 % kürzen, wenn es dem Passagier eine alternative Beförderung mit einem Unterschied in der Ankunftszeit im Vergleich zum ursprünglichen Flug anbietet, „der bei allen Flügen von 1500 Kilometern oder weniger nicht mehr als zwei Stunden beträgt“, „nicht mehr“. als drei Stunden für alle innergemeinschaftlichen Flüge über 1.500 Kilometer und alle anderen Flüge zwischen 1.500 und 3.500 Kilometern oder „nicht mehr als vier Stunden“ für andere Flüge.
Anspruch auf Rückerstattung
Darauf weist jedenfalls auch FACUA hin Von einer möglichen Absage betroffene Personen haben immer Anspruch auf eine vollständige Rückerstattung des Ticketpreises „innerhalb von sieben Tagen“.oder alternativer Transport zum Bestimmungsort gemäß den Bestimmungen von Artikel 8 der Verordnung 261/2004. Im letzteren Fall kann es kostenlos auf der Website oder an den Flughafenschaltern von Air Europa angefordert werden. Darüber hinaus können Nutzer auch jede andere Art von Schaden, gleich welcher Art, geltend machen, der ihnen durch die Stornierung entstanden ist: Hotels, organisierte Touren, Anschlussflüge usw., und sogar eine Entschädigung für immaterielle Schäden Verlust des Urlaubs. oder eines Teils davon, neben anderen möglichen Annahmen.
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