Aktualisierung des Gesundheitsprotokolls: Hier sind die neuen Bedingungen für die Einreise nach Marokko

Das Gesundheitsministerium hat die Bedingungen für den Zugang zu Marokko aktualisiert, die am Donnerstag, 18. November, in Kraft treten.

Die vorgenommenen Änderungen berücksichtigen die jüngste Entscheidung der marokkanischen Behörden, das Zugangskontrollsystem zum Staatsgebiet zu stärken, das am 13. November bekannt gegeben wurde.

Hier ist das Protokoll wie vom Gesundheitsministerium veröffentlicht:

1- Gemeinsame Maßnahmen:

– Gesundheitskarte des Passagiers, die vor dem Einsteigen online heruntergeladen wird (auch an Bord des Flugzeugs oder des Schiffes verteilt), ordnungsgemäß ausgefüllt, insbesondere die Adresse des Passagiers und zwei Telefonnummern, die es ermöglichen, ihn während der nächsten 10 Tage gegebenenfalls zu finden. ihre Ankunft im Staatsgebiet;

– Doppelte Temperaturkontrolle, systematisch bei der Ankunft;

– Randomisierte Kontrolle durch Antigen-Schnelltest bei der Ankunft;

– Einhaltung der in Marokko geltenden Maßnahmen: Verwendung einer Maske, physische Distanzierung und Händehygiene.

2- Für Passagiere aus Ländern auf Liste A:

– eine Bescheinigung, dass die Person vollständig gegen SARS-CoV-2 geimpft ist;

3 – Für Passagiere aus Ländern der Liste B:

– eine Bescheinigung, dass die Person vollständig gegen SARS-CoV-2 geimpft ist;

UND

– Ein negativer PCR-Test, der weniger als 48 Stunden zurückliegt (Zeit zwischen Probenahme und Beladung)

4- Wenn der Antigen-Schnelltest bei der Ankunft positiv ist:

– Marokkaner und Ausländer mit Wohnsitz in Marokko, die bei ihrer Ankunft in Marokko positiv getestet wurden, werden von einer Gesundheitseinrichtung mit einem Krankenhausaufenthalt von 10 Tagen gemäß dem aktuellen Gesundheitsprotokoll betreut;

– Kein anderer Passagier, der bei der Ankunft positiv getestet wurde, darf das Staatsgebiet nicht betreten.

Hinweis: Kinder unter 6 Jahren sind vom PCR-Screening ausgenommen.

Spanien von Liste B gestrichen

Darüber hinaus hat das Gesundheitsministerium die Liste B überarbeitet. Vier Länder werden aus dieser Liste gestrichen: Deutschland, Spanien, Großbritannien, Niederlande.

Früher galten alle Nicht-Liste-B-Länder als Länder der Liste A. Das Ministerium hat jedoch gerade erstmals eine Liste der A-Länder veröffentlicht.

Beachten Sie, dass von den vier Ländern, die aus Liste B entfernt wurden, nur Spanien in dieser neuen Liste A aufgeführt ist. Deutschland, Großbritannien und die Niederlande sind nicht enthalten.

Update: Nach der Veröffentlichung dieses Artikels hat das Gesundheitsministerium die Liste B aktualisiert, um Deutschland, Großbritannien und die Niederlande wieder aufzunehmen.

Nachfolgend finden Sie die neuesten Listen, die auf dem Portal des Gesundheitsministeriums veröffentlicht wurden.

Schreibmedien24

17. November 2021 um 21:50 Uhr

Geändert am 17. November 2021 um 22:57 Uhr

Baldric Schreiber

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