BAS focht den Verzicht auf Ansprüche aus dem polnisch-deutschen Vergleichsfonds an

  • Der Polnisch-Deutsche Versöhnungsfonds zahlte Leistungen an Opfer des Nationalsozialismus, die zwischen 1992 und 2004 in Polen lebten.
  • Im Rahmen der sogenannten Grund- und Zusatzzahlungen betrug der ausgegebene Betrag 731 Mio. 843 Tsd. PLN. 600 PLN
  • Im Jahr 2017 legte eine Gruppe von PiS-Abgeordneten Berufung beim Verfassungsgericht ein. Ziel sei es laut Mularczyk, „gegen Polen, die Opfer von Kriegsverbrechen, Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit sind, vor polnischen Gerichten ein Verfahren zu eröffnen“, das es ihnen unter anderem ermöglichen würde, Ansprüche geltend zu machen. aus Deutschland
  • – Im Falle eines positiven Urteils des Verfassungsgerichtshofs hätten die Geschädigten und ihre Erben das Recht, von Deutschland und den deutschen Unternehmen, für die sie arbeiten mussten, eine Entschädigung zu verlangen, sagt Mularczyk.

Marlene Köhler

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