Auch die Krankenkassen sollen laut Bundesgesundheitsminister die Fettabsaugung bezahlen.

Millionen Frauen in Deutschland leiden unter Lipödemen, also übermäßigen Fettansammlungen im Bereich der unteren Extremitäten. Nach den Plänen des dortigen Gesundheitsministers müssen Krankenkassen die Fettabsaugung erstatten. Die Kommission des Gesundheitsministeriums befasst sich auch mit der Behandlung nach der Methode der Fettabsaugung.

Die deutschen Krankenkassen erstatten nur die konservative Behandlung dieser chronischen Erkrankung des Fettgewebes. Doch das reicht Bundesgesundheitsminister Jens Spahn nicht, künftig könnten diese Patienten auch eine Fettabsaugung bezahlen.

Bis zu drei Millionen Frauen in Deutschland leiden nach Angaben des ehemaligen CDU-Vorsitzkandidaten und jetzigen Bundesministers an einer Krankheit, die mit einer Fettabsaugung geheilt werden kann. deutsche zeitung Frankfurter Allgemeine Die Zeitung sagte, dass die Krankenkassen den Patienten diese Behandlung nicht erstatten wollen.

Das Hauptproblem sieht der Minister darin, dass die Krankenkassen in Deutschland die Kosten für die Fettabsaugung auch in begründeten Fällen ablehnen. Dazu gehört laut ihm zum Beispiel die Diagnose Lipödem, also eine übermäßige Fettablagerung am häufigsten an den unteren Extremitäten. worunter vor allem Frauen leiden.

Das Fett dieser Person drückt dann auf Arterien, Nerven und Venen. Allerdings hat der Betroffene in der Regel nicht nur dicke Beine, sondern ist in der Regel fettleibig. Die Behandlung des Lipödems erfolgt überwiegend konservativ, zum Beispiel mit einem individuell angefertigten Kompressionsgerät, Rehabilitation oder Lymphdrainage.

„Diese Krankheit wird von Hautveränderungen begleitet, und die Eingriffe müssen Heldentaten sein. Es ist nicht wie ein Salonbesuch“, sagt Lukáš Zlatohlávek, außerordentlicher Professor an der Ersten Medizinischen Fakultät der Karlsuniversität.

Erwarten Sie keine Fettabsaugung in der Tschechischen Republik, aber die Versicherungsgesellschaften erlauben Ihnen, große Brüste zu verkleinern.

In der Tschechischen Republik zahlen Versicherungsgesellschaften immer noch nicht für die Fettabsaugung. Handelt es sich um einen kosmetischen Eingriff für eine übergewichtige Person, zahlt er diese immer selbst. Umgekehrt erstatten Krankenkassen Fettentfernungsoperationen, wenn der Patient neben Übergewicht andere medizinische Gründe hat. Zum Beispiel ist eine Brustverkleinerung gedeckt, wenn eine Frau eine Oberweite der Größe E hat und die Wirbelsäule übermäßig belastet wird.

„Bezahlte Fettabsaugung wird in Tschechien im Grunde schon heute durchgeführt, nur heißt es nicht Fettabsaugung, sondern Entfernung von Fettgewebe“, sagt Zlatohlávek und fügt hinzu, dass für den Vorgang natürlich ein medizinischer Grund erforderlich sei. Beim Lipödem könnten es zum Beispiel Probleme beim Gehen sein.

„Ich kann mir eine Fettabsaugung in unserem Land nicht in dem Sinne vorstellen, dass wir alle vorsorglich abnehmen lassen, damit sie nicht dick werden und keine gesundheitlichen Risiken haben. Ich denke, das könnte sich selbst ein reiches Land wie Deutschland niemals leisten.“ fügt Zlatohlávek hinzu und fügt hinzu, dass mehr als die Hälfte der Bevölkerung hier übergewichtig oder fettleibig ist, was mit dicken Beinen zusammenhängt.

Die Krankenkasse entscheidet nicht selbst, welche Leistungen die Krankenkasse erstattet und welche nicht. Barrieren werden in der Tschechischen Republik durch das Gesetz über die öffentliche Krankenversicherung eingeführt. Die gedeckten Verfahren sind in der vom Gesundheitsministerium erstellten Liste der von der öffentlichen Krankenversicherung gedeckten medizinischen Verfahren aufgeführt. „Die Fettabsaugung steht nicht auf der Liste der abgedeckten Verfahren“, sagte Jiří Sochor, ein Sprecher von Oborová zdravotní pojišťovna, gegenüber Aktuálně.cz.

Das Gesundheitsministerium arbeitet derzeit an einer Novelle des Gesetzes über die gesetzliche Krankenversicherung, in der auch Preisüberprüfungen und Erstattungen für Gesundheitsleistungen behandelt werden. Noch in diesem Jahr soll der Vorschlag das Gesetzgebungsverfahren durchlaufen und ab 2020 könnten die Änderungen in Kraft treten.

„Dafür haben wir einen Arbeitskreis eingerichtet, dem verschiedenste Interessengruppen angehören, darunter Vertreter von Fachgesellschaften und Patientenorganisationen. Dieser Arbeitskreis beschäftigt sich auch damit, ob sich die Änderung der Krankenkassen-Erstattung auch auf die Behandlung nach der Methode der Fettabsaugung auswirkt“, sagt die Pressesprecherin des Gesundheitsministeriums Gabriela Štěpanyová.

Wie alle Operationen hat auch die Fettabsaugung ihre Risiken. Größte Gefahr sind laut Professor Günter Germann von der Deutschen Gesellschaft für Ästhetische und Plastische Chirurgie die Dellen durch die Saugnäpfe. Fettembolien und Entzündungen sind sehr selten.

Eckehard Steinmann

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