Deutschland ordnet Luxemburg in Risikozone ein

Laut einer Pressemitteilung des Robert-Koch-Instituts auf der anderen Rheinseite hat die Bundesregierung am Sonntag rund 40 Bundesländer, darunter auch Luxemburg, aufgrund der hohen Zahl von Coronavirus-Infektionen und insbesondere durch das Omicron. Variante. In Luxemburg lag die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in einer Woche an diesem Samstag nach Angaben der John-Hopkins-Universität und der Europäischen Gesundheitsbehörde ECDC (Europäisches Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten) bei 1.329,1.

Neben dem Großherzogtum Luxemburg stehen Schweden und Estland auf der Liste sowie die Vereinigten Arabischen Emirate, Israel, Kenia, Australien und Argentinien. Unter den Nachbarländern Deutschlands ist ab diesem Sonntag nur Österreich kein Hochrisikogebiet mehr. Frankreich wurde bereits im Dezember von Deutschland zum Hochrisikogebiet erklärt.

Anwendbare Regeln

Reisende über sechs Jahre, die nach einem Aufenthalt in Luxemburg in den letzten 10 Tagen nach Deutschland einreisen, müssen einen Gesundheitsnachweis vorlegen. Jeder Reisende muss einen vor mehr als 14 Tagen durchgeführten Impfpass, einen Heilungsnachweis (PCR-Test von mehr als 28 Tagen und weniger als 6 Monate) oder einen negativen Test (PCR / Antigen von weniger als 48 Stunden) vorlegen.

Wer aus einem Risikogebiet und ohne Impf- oder Kurnachweis nach Deutschland einreist, muss für zehn Tage in Quarantäne. Sie können nur fünf Tage nach Ihrer Zulassung durch Vorlage eines negativen Tests davon befreit werden.

Ungeimpfte und ungeheilte Personen, die im Rahmen des Grenzverkehrs (Arbeitnehmer und sonstige Aufenthalte von weniger als 24 Stunden) nach Deutschland einreisen, insbesondere ins Saarland für weniger als 24 Stunden, müssen im Besitz eines negativen Testzeugnisses sein Es wird zweimal erneuert Jahr. Woche. Personen, die sich weniger als 24 Stunden im Nachbarland aufgehalten haben, sind bei der Einreise von der digitalen Einreiseerklärung und der Quarantänepflicht befreit. Personen, die auf dem Rückweg nur ein Hochrisikogebiet passieren, sind von der Quarantänepflicht ausgenommen.

Eckehard Steinmann

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